Für Vorsorgeuntersuchungen können Sie einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Die Gesundheitsuntersuchung kann einmalig ab dem 18. Lebensjahr und ab
35 Jahren alle 3 Jahre durchgeführt werden. Die Ausnahme ist hier die Untersuchung für Patienten, die am Hausarztvertrag teilnehmen. Diese dürfen die Gesundheitsuntersuchung alle 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Das Hautkrebsscreening ist ab 35 Jahren alle 2 Jahre möglich.
Die Krebsfrüherkennung bei Männern ist ab dem 45 Lebensjahr jährlich möglich.
Das Screening für Bauchaorten Aneurysma bei Männern kann ab 65. Lebensjahr einmalig durchgeführt werden.
Die Vorgaben für die Vorsorgeuntersuchungen sind durch die Krankenkassen vorgeschrieben.